Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: November 2025 · Gültig für Drohnen-Thermografie, Vermessung und Rehkitzrettung

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der TGA Plöchinger GmbH, handelnd unter „KolibriInspect" (Passauer Str. 20, 94121 Salzweg) – nachfolgend „Auftragnehmer" – und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen mittels unbemannter Luftfahrtsysteme (Drohnen), insbesondere Thermografie-Inspektionen von Photovoltaik-Anlagen, Vermessungsflüge sowie Rehkitzrettungsflüge.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Erbringung der Leistung zustande.

Anfragen und Bestellungen des Auftraggebers per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website gelten als verbindliches Angebot. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Werktagen anzunehmen oder abzulehnen.

§ 3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:

  • Planung und Durchführung von Drohnenflügen zur thermografischen Inspektion von Photovoltaik-Anlagen
  • KI-gestützte Auswertung der Thermografieaufnahmen
  • Erstellung eines strukturierten Inspektionsberichts (PDF) mit Fehlerbeschreibung, Koordinaten und Handlungsempfehlungen
  • Optionale Vermessungsflüge und Rehkitzrettungsflüge nach gesonderter Vereinbarung

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung des Honorars führen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:

  • Genaue Anschrift und GPS-Koordinaten der zu inspizierenden Anlage
  • Anlagenleistung in kWp sowie Anzahl und Anordnung der Module
  • Zugang zum Gelände und ggf. Einholung erforderlicher Genehmigungen
  • Information über bekannte Hindernisse, Schutzgebiete oder Einschränkungen im Luftraum

Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Gegenüber Unternehmern (B2B) verstehen sich alle Preise als Nettobeträge zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern (B2C) sind Preise als Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer ausgewiesen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen: gegenüber Unternehmern in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB), gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).

Der Auftragnehmer behält sich vor, bei größeren Aufträgen eine Anzahlung von bis zu 50 % des vereinbarten Honorars vor Leistungsbeginn zu verlangen.

§ 6 Durchführungsvorbehalt und höhere Gewalt

Die Durchführung der Drohnenflüge ist abhängig von Witterungsbedingungen (insbesondere Windgeschwindigkeit, Niederschlag, Sichtweite) sowie von luftrechtlichen Genehmigungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Flüge zu verschieben, wenn die Sicherheit des Betriebs nicht gewährleistet werden kann.

Im Fall höherer Gewalt (z. B. behördliche Verbote, extreme Wetterereignisse, Luftraumsperrungen) ruhen die Pflichten beider Parteien für die Dauer des Hindernisses. Bereits entstandene und nachgewiesene, erforderliche Aufwendungen können in Rechnung gestellt werden.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, und nur in Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

Der Auftragnehmer verfügt über eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gemäß den gesetzlichen Mindestanforderungen.

§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Aufnahmen, Berichte, Auswertungen und Daten sind urheberrechtlich geschützte Werke. Das Urheberrecht verbleibt ausschließlich beim Auftragnehmer.

Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck (insbesondere interne Wartungsplanung und Anlagendokumentation). Eine Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, anonymisierte oder nicht personenbezogene Ausschnitte der erstellten Materialien zu Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 9 Datenschutz

Der Auftragnehmer ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung der vom Auftraggeber übermittelten personenbezogenen Daten. Diese werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und -abwicklung verarbeitet. Näheres regelt die Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber ist eigenständiger Verantwortlicher für die Daten, die auf dem von ihm betriebenen oder verwalteten Gelände durch den Drohneneinsatz erfasst werden (z. B. Aufnahmen von Personen oder Gebäuden Dritter). Er stellt sicher, dass die für den Drohneneinsatz erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen auf dem zu inspizierenden Gelände erfüllt sind.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – Passau.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie dieses Vertrags bedürfen der Textform.

Widerrufsbelehrung

(Gilt für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TGA Plöchinger GmbH, handelnd unter „KolibriInspect", Passauer Str. 20, 94121 Salzweg, E-Mail: info@kolibri-inspect.de, Tel.: +49 173 2172753) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.

Wertersatz

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet haben, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht (§ 357a Abs. 2 BGB).

Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert.